
Johann Ehlers
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Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit: Warum wir in der Regel davon abraten
Sofortschutz klingt verlockend – doch Gesundheitsfragen bergen ein Risiko, das Ihre Angehörigen teuer bezahlen könnten. Wir erklären, warum.
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Stand: Juni 2026
Was ist eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit?
Eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit bietet sofortigen Versicherungsschutz ab dem ersten Tag – auch bei Tod durch natürliche Ursachen wie Krankheit. Im Gegensatz zur Variante ohne Gesundheitsprüfung gibt es hier keine Karenzzeit, in der nur der Unfalltod abgesichert ist.
Das klingt auf den ersten Blick attraktiv. Doch dieser vermeintliche Vorteil hat einen Preis: Sie müssen Gesundheitsfragen beantworten. Und genau hier liegt das Problem, das viele Kunden unterschätzen.
Das Problem: Gesundheitsfragen und die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (VVA)
Wenn Sie eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit abschließen, müssen Sie Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Das klingt einfach – ist es aber in der Praxis oft nicht. Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (VVA) nach §19 VVG ist einer der häufigsten Gründe, warum Versicherungen im Leistungsfall die Zahlung verweigern.
Eine VVA liegt vor, wenn Sie bei den Gesundheitsfragen eine Angabe vergessen, verharmlosen oder falsch machen. Die Konsequenzen können gravierend sein:
Mögliche Folgen einer VVA
- 1. Neubewertung: Die Versicherung erhebt nachträglich einen Risikozuschlag oder schließt bestimmte Leistungen aus.
- 2. Kündigung: Die Versicherung kündigt den Vertrag. Sie verlieren den Schutz und müssen sich neu versichern – oft zu schlechteren Konditionen.
- 3. Rücktritt: Die Versicherung tritt vom Vertrag zurück. Bei einer Sterbegeldversicherung bedeutet das: Das Geld ist weg. Keine Leistung im Todesfall, keine Rückerstattung der Beiträge. Ihre Angehörigen müssen die gesamten Bestattungskosten aus eigener Tasche bezahlen.
- 4. Arglistanfechtung: Der schlimmste Fall – die Versicherung zahlt nicht UND behält alle eingezahlten Beiträge. Ihre Angehörigen stehen komplett ohne Geld da.
„Gesund" ist nicht gleich „versicherungsgesund"
Hier liegt das größte Missverständnis: Viele Menschen fühlen sich gesund und glauben, die Gesundheitsfragen problemlos beantworten zu können. Doch es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen medizinisch gesund und versicherungsgesund:
Medizinisch gesund
Sie fühlen sich fit, haben keine akuten Beschwerden und können Ihren Alltag normal bewältigen. Ihr Hausarzt sagt, alles ist in Ordnung.
Versicherungsgesund
Sie hatten in den letzten 5–10 Jahren keinerlei Arztbesuche, Diagnosen, Behandlungen oder Medikamenteneinnahmen, die angegeben werden müssten. Kein Blutdruckmittel, keine Physiotherapie, kein Psychologe.
Die Erfahrung zeigt: Ein Großteil der Bevölkerung ist nicht versicherungsgesund – auch wenn sie sich subjektiv gesund fühlen. Dieses Phänomen ist bei Versicherungen mit Gesundheitsfragen besonders gut dokumentiert und betrifft weit mehr Menschen, als man denkt.
Beispiele für Dinge, die angegeben werden müssen und oft vergessen werden:
- • Bluthochdruck (auch wenn er medikamentös gut eingestellt ist)
- • Rückenschmerzen (auch ein einmaliger Arztbesuch vor Jahren)
- • Diabetes Typ 2 (auch im Anfangsstadium)
- • Psychische Belastungen (auch eine einmalige Beratung oder Gesprächstherapie)
- • Cholesterin- oder Schilddrüsen-Medikamente
- • Schlafmittel oder Beruhigungsmittel (auch pflanzliche)
- • Vorsorgeuntersuchungen mit auffälligen Befunden
- • Physiotherapie wegen Gelenkbeschwerden
- • Eine einfache Krankschreibung wegen Erkältung oder Grippe
- • Ein Rezept für eine Salbe oder Schmerzmittel
- • Eine Blutuntersuchung im Rahmen eines Check-ups
Hinzu kommt das Problem der Abrechnungsdiagnosen: Ärzte dokumentieren häufig Diagnosen zu Abrechnungszwecken gegenüber der Krankenkasse, von denen Sie als Patient gar nichts wissen. Beispielsweise kann ein Arzt bei einer Routineuntersuchung eine „Verdachtsdiagnose“ eintragen, die Sie nie erfahren haben. Im Leistungsfall kann die Versicherung diese Diagnosen jedoch einsehen und gegen Sie verwenden.
All diese Punkte können bei Nichtangabe zu einer VVA führen – mit den oben beschriebenen, teils gravierenden Folgen für Ihre Angehörigen. Schon ein einziger Arztbesuch, bei dem Sie sich „nur“ eine Krankschreibung oder ein Rezept abgeholt haben, kann zum Problem werden.
Warum die Versicherung im Leistungsfall genau hinschaut
Versicherungsgesellschaften prüfen im Leistungsfall routinemäßig die Gesundheitsangaben aus dem Antrag. Sie fordern Arztberichte an, gleichen Diagnosen ab und suchen gezielt nach Unstimmigkeiten. Selbst wenn Sie eine Angabe nicht absichtlich verschwiegen haben – eine fahrlässige Falschauskunft kann für eine Leistungsverweigerung ausreichen.
Das Problematische daran: Die Prüfung findet genau dann statt, wenn Ihre Angehörigen das Geld am dringendsten brauchen – nach Ihrem Tod. In einer ohnehin belastenden Situation müssen sie dann möglicherweise um die Auszahlung kämpfen oder erhalten im schlimmsten Fall gar nichts.
Unsere Empfehlung: Ohne Gesundheitsprüfung (mit kurzer Wartezeit)
Wir empfehlen unseren Kunden in der Regel eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Ja, diese hat eine Wartezeit von üblicherweise 4 bis 12 Monaten für den natürlichen Todesfall (je nach Tarif wählbar). Aber die Vorteile überwiegen deutlich:
- ✓ Kein VVA-Risiko: Keine Fragen = keine falschen Antworten = keine Leistungsverweigerung wegen VVA
- ✓ In aller Regel keine Ablehnung: Da keine Risikoprüfung stattfindet
- ✓ Unfall-Sofortschutz: Bei Unfalltod greift der Schutz ab Tag 1
- ✓ Schutz nach Wartezeit: Nach Ablauf der Wartezeit besteht Versicherungsschutz für den natürlichen Todesfall (bestimmte Leistungsausschlüsse je nach AVB möglich)
- ✓ Keine nachträgliche Kündigung wegen VVA: Der Vertrag ist von Anfang an rechtssicher
- ✓ Schnelle Auszahlung: Ohne VVA-Prüfung im Leistungsfall kann die Auszahlung in wenigen Bankarbeitstagen erfolgen
Unser ehrlicher Rat
Fragen Sie sich: Was ist wichtiger – sofortiger Schutz mit dem Risiko, dass Ihre Angehörigen im Ernstfall leer ausgehen? Oder eine kurze Wartezeit mit der Sicherheit, dass das Geld fließt?
Gut zu wissen: Es gibt auch die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen mit nur 4 oder 5 Monaten Wartezeit abzuschließen. So ist die Karenzzeit minimal – und Sie haben trotzdem die volle Rechtssicherheit ohne VVA-Risiko.
Wir beraten Sie individuell und ehrlich – rufen Sie uns an unter 0176-547 387 63 oder fordern Sie ein kostenloses Angebot an.
Varianten ohne Gesundheitsprüfung: Flexibel wählbare Wartezeit
Viele Kunden wissen nicht, dass es bei Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung verschiedene Wartezeit-Optionen gibt. Je nach Anbieter und Tarif können Sie wählen:
- • 4 Monate Wartezeit: Besonders kurze Karenzzeit, etwas höherer Beitrag
- • 5 Monate Wartezeit: Guter Kompromiss aus kurzer Wartezeit und fairem Beitrag
- • 12 Monate Wartezeit: Klassische Variante mit günstigerem Beitrag
Alle Varianten bieten Unfall-Sofortschutz ab Tag 1 – nur die Wartezeit für den natürlichen Todesfall unterscheidet sich. Wir helfen Ihnen, die optimale Kombination aus Wartezeit und Beitrag für Ihre Situation zu finden.
Wann kann eine Versicherung ohne Wartezeit dennoch sinnvoll sein?
In seltenen Fällen kann eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit die richtige Wahl sein – nämlich dann, wenn Sie nachweislich wirklich versicherungsgesund sind. Das bedeutet:
- • Keine Arztbesuche in den letzten 5 Jahren (außer reine Vorsorge ohne Befund)
- • Keine regelmäßige Medikamenteneinnahme
- • Keine chronischen Erkrankungen
- • Keine psychischen Behandlungen oder Beratungen
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie versicherungsgesund sind, beraten wir Sie gerne kostenlos und unverbindlich. In den meisten Fällen ist die Variante ohne Gesundheitsprüfung jedoch die sicherere und bessere Wahl für Ihre Angehörigen. Informieren Sie sich auch über unsere Tarife ab 65 Jahren oder die Möglichkeit eines Einmalbeitrags.
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Häufig gestellte Fragen
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